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Die Logopädie ist ein Heilmittelberuf, der sich auf die Diagnose, Befunderhebung und gezielte Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen spezialisiert. Ziel ist es, durch individuell angepasste Therapien und die begleitende Beratung von Angehörigen die Kommunikationsfähigkeit von Menschen jeden Alters zu fördern, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Eine logopädische Behandlung kann von verschiedenen Fachärzten verordnet werden, wie z. B. Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Kieferorthopäd*innen, Zahnärzt*innen, Neurolog*innen oder Hausärzt*innen. In der Regel umfasst eine Verordnung zunächst 10 Therapiesitzungen.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Volljährige Patient*innen, die nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, leisten einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie eine gesetzliche Zuzahlungsgebühr von 10 € pro Verordnung.
Die Kostenübernahme für eine logopädische Behandlung hängt von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Kostenbeteiligung zu informieren. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Termine können Sie bequem telefonisch mit uns vereinbaren. Sollten wir Ihren Anruf einmal nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten oder eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Die erste Therapiesitzung umfasst ein ausführliches Anamnesegespräch sowie eine gründliche Diagnostik. Dadurch gewinnen wir ein ganzheitliches Bild von Ihnen oder Ihrem Kind, um eine individuell abgestimmte Therapie planen zu können. Selbstverständlich haben Sie dabei auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und persönliche Anliegen mit uns zu besprechen.
Die Dauer der Therapieeinheiten richtet sich nach dem individuellen Störungsbild und der Einschätzung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. In der Regel werden Sitzungen von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet.
Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt. Die genaue Frequenz wird individuell an den persönlichen Bedarf angepasst.
Nach Abschluss einer Verordnung erstellen wir einen Bericht mit einer Empfehlung für Ihren behandelnden Arzt, der auf dieser Grundlage über eine mögliche Fortsetzung der Therapie entscheidet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Kopie des Berichts zur Verfügung.
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