Absageregelung &
Ausfallpauschale

Hinweis zu Terminabsagen

Verbindlich reservierte Behandlungszeit

Wir arbeiten als Bestellpraxis. Das bedeutet: Jeder vereinbarte Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. In dieser Zeit halten wir unsere Kapazitäten frei, um uns voll und ganz auf Ihre Behandlung zu konzentrieren.

Rechtzeitige Terminabsage

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Dadurch geben wir anderen Patient:innen die Chance, kurzfristig einen freien Platz zu erhalten und können unsere Abläufe verlässlich planen.

und Ausfallpauschale

Ausfallpauschale bei kurzfristiger Absage

Bitte habe Sie Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen eine Ausfallpauschale berechnen müssen, sofern wir den Termin nicht anderweitig vergeben können.

  • Diese Regelung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Behandlungsvertrags (§§ 611a, 630a BGB) sowie § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug).
  • Die jeweilige Höhe der Ausfallpauschale ersehen Sie jederzeit als Auslage an unserer Rezeption.
  • Damit sichern wir nicht nur die wirtschaftliche Planung unserer Praxis, sondern auch eine verlässliche Terminvergabe für alle Patient:innen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!